§1 Anmeldung und Auftragsbestätigung
Auftragserteilung und/ oder Anmeldungen für die Inanspruchnahme von Dienstleistungen müssen schriftlich per Brief, Fax oder E-Mail über das beauftragende Unternehmen/ Institution oder einzelne Teilnehmer bzw. den anmeldenden Bereich seines Unternehmens bei SRN human resources erfolgen. Hierzu erhält der Auftraggeber eine Auftragsbestätigung von SRN human resources. Durch beidseitige Unterschrift wird der Auftrag bestätigt.

§2 Honorare
Die Auftragsbestätigung enthält je die individuell getroffenen auftragsspezifischen
Honorarvereinbarungen, Absprachen über sonstige Konditionen (Fahrt- und Reisekosten, Spesen- und Übernachtungsregelungen) für die Leistungsfelder Personalberatung, Personalentwicklung, Training, Coaching und Supervision.

§ 3 Honorarabrechnung und -begleichung
Die Rechnungserstellung von SRN human resources erfolgt je am Monatsende. In der Regel gilt eine Frist zur sofortigen Begleichung der Honorare innerhalb von 8 Tagen nach Rechnungseingang.

§ 4 Stornobedingungen
Die Stornierung der vereinbarten Dienstleistungen speziell für die Leistungen Training/ Moderation ist nach Auftragsbestätigung bis zu 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn für den Auftraggeber kostenfrei. Danach berechnen wir eine Ausfallgebühr von 50% des vereinbarten Honorars. Bei kurzfristigen Absagen bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn stellen wir den gesamten Honorarbetrag in Rechnung. Weitere Regelungen bezüglich Storno bedürfen der je individuellen Absprache und Vereinbarung.

Für die Absage eines Coachings/ Supervision gilt eine kostenlose Stornierung bis zu 48 Std. vor Beginn der Beratungssitzung.

Fristberechnung und Form der Stornierung
Die Absage zu einer Veranstaltung kann storniert werden (Schriftform erforderlich: Brief, Telefax oder E-Mail). Fällt das Ende einer vorgesehenen Stornierungsfrist auf einen Sonntag, einen am Hauptsitz von SRN human resources gesetzlich anerkannten Feiertag oder einen Sonnabend, so tritt an die Stelle dieses Tages der zeitlich vorhergehende Werktag. Der Veranstaltungstag wird bei der Fristberechnung nicht mitgezählt.

§ 5 Vertrauliche Informationen, Datenschutz, Urheberrechte
Die Vertragsparteien behandeln wesentliche und nicht allgemein bekannte Angelegenheiten mit der im Geschäftsleben üblichen Vertraulichkeit. Personenbezogene Daten werden nur für vertraglich vereinbarte Zwecke genutzt. Die Teilnehmer verpflichten sich, seminarbegleitende Arbeitsmappen bzw. Unterlagen etc. weder zu vervielfältigen noch an Dritte weiterzugeben.

§ 6 Haftung
Das jeweilige Seminar/ Beratungsleistung wird sorgfältig nach dem derzeitigen aktuellen Wissensstand vorbereitet und durchgeführt. Für erteilten Rat sowie die Verwertung im Seminar erworbener Kenntnisse übernehmen wir jedoch keine Haftung. Weiterhin übernehmen wir keine Verantwortung für eventuelle Nachteile, die sich aufgrund fehlender Seminarvoraussetzungen bei den Teilnehmern ergeben.

§ 7 Schlussbestimmung
Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen oder eine Regelung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, wird hierdurch die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.

SRN human resources
Schlehenkamp Reichwald Networks

Dortmund/Mülheim

Stand: Januar 2015